Boden als soziales Konstrukt

Deutschland hat zwar keine offizielle Land Policy Declaration, aber es gilt unabhängig von den bodenrechtlichen Instrumenten als Leitentscheidung nach wie vor das Baurechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1954: »Bodenpolitik wird verstanden als zielbewusstes Handeln zur Herbeiführung oder Bewahrung einer optimalen Verwendung des Bodens sowie einer sozialgerechten Verteilung des Bodeneigentums und des Bodeneinkommens« (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 16. Juni 1954). Boden ist keine Ware, weil er sich nicht erzeugen und nach Belieben vermehren lässt. Es gibt vier relevante Ebenen einer sozialverträglichen Haushaltspolitik für Grundflächen: Planung, Allokation, Verteilung und Finanzierung (etwa: wer bezahlt die Stadterneuerung und Stadtsanierung?).

Diese Politik muss als konsistente Gesamtstrategie begriffen werden. Eine außerordentlich interessante Aufgabe wird in der Bundesrepublik in den nächsten Jahren die Analyse sein, welche Strategien für Grundstücke in Frage kommen könnten, die keine ökonomisch vernünftige und tragfähige (Wieder-)Nutzungsperspektive für die Eigentümer mehr bieten, etwa kontaminierte Brachflächen in Schrumpfungsregionen. Es fehlen in solchen Gebieten schlichtweg die Eigentümer, die einen Anreiz für die Nutzung ihrer Grundstücke sehen. Kooperation mit den Planungsbehörden findet dann meist nicht mehr statt.

Viele Kommunen versuchen, ihrer prekären Finanzknappheit dadurch Herr zu werden, dass sie nicht mehr benötigte öffentliche Grundstücke an meistbietende Investoren veräußern. Die soziale und kulturelle Vielfalt droht abhanden zu kommen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht von zielbewusstem Handeln zur Herbeiführung oder Bewahrung einer optimalen Verwendung des Bodens sowie einer sozialgerechten Verteilung des Bodeneigentums und des Bodeneinkommens – also ganz klar von einer gestaltenden, dynamischen Tätigkeit spricht – setzt es voraus, dass es Mechanismen gibt, die die Umsetzung der Ziele einer gerechten Bodenpolitik ermöglichen.

Dieses Rahmenwerk muss den komplexen Dimensionen gerecht werden, wie sie sich in den Termini Verwendung und Verteilung des Bodens und des Bodeneinkommens für Erfassung und Dokumentation, Bewertung und Planungen, Baumassnahmen und Bodenordnung u. a. in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Strassen- und Wohnungsbau, für sonstige Infrastrukturen, Erholung und Naturschutz widerspiegeln.

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