Grundstückseigentümer sind es in Deutschland seit jeher gewohnt, mit den öffentlichen Planungsträgern zu kooperieren. Sind die Eigentümer indes auch für die Energiewende kooperationsbereit und –willig? Wie kommen die regenerativen Energieziele bei ihnen an? Werden sich die Grundstückseigentümer an der Energiewende monetär beteiligen und für den möglicherweise zusätzlich erforderlichen Trassenneubau und -Ausbau mit den zuständigen Behörden kooperieren? Werden sie eine möglicherweise erforderliche Anpassung und damit Weiterentwicklung der Sozialbindung ihres Grundeigentums durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Gesetzgebers (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hin zu einer „Energiepflichtigkeit“ ihres Eigentums hinnehmen?
Dies alles sind boden- und liegenschaftspolitisch essenzielle Fragestellungen. Verkürzt ausgedrückt, beschäftigt sich Bodenpolitik – die hierzulande nach wie vor notorisch unterschätzt wird – mit der Steuerung und Anpassung unterschiedlicher Eigentumsformen an Grund und Boden. Als Handlungsfelder für die Bodenpolitik ergeben sich für einen energiepolitischen Paradigmenwechsel folgende Aspekte: Ein Plädoyer für ein Mehr an klimaschutzpolitischer Kreativität sowie Politikberatung, Projektmanagement und Planung auf regionaler und kommunaler Ebene. Haben die (Energie-)Politiker, Raumplaner und Bürgermeister im Vorhinein nach der Meinung der betroffenen Grundstückseigentümer und Wohnungsmieter gefragt?
Die politischen Entscheidungsträger sahen bislang augenscheinlich mehrheitlich in der Privatisierung der Energieversorgung sowie in Public-Private-Partnerships (PPP) ein Allheilmittel und (ver-)fallen nunmehr in das diametral andere Extrem, nämlich in den Ruf nach der Renaissance des Staates nebst Protegierung des regenerativen Lobbyismus. Die Energiewende ist gewiss eine wirtschafts- und sozialpolitische Planungsaufgabe par excellence, die den Leviathan auf den Plan ruft. Doch wird es gelingen, den ausschließlichen Ordnungsanspruch des Staates mit dem im Wesentlichen ausschließlichen Nutzungsanspruch des Grundstückseigentümers in Einklang zu bringen?
Wie kommen die großflächigen Energieziele der Bundesregierung bei den Grundstückseigentümern an? Der Kooperationsbedarf der von dem Gemeinschaftswerk betroffenen Grundstückseigentümer ist ebenso wichtig, wie es Finanzierungsbedarf und Versorgungssicherheit sind. Die Mitwirkung der (Klein-)Eigentümer ist indessen nicht aufgrund herkömmlicher und eingeübter Umsetzungsmechanismen – wie etwa dem allgemeinen und besonderen Städtebaurecht oder durch Anreizprogramme – gewährleistet.
Leider wird die (politische) Debatte um die Energiezukunft Deutschlands dominiert durch Fragen nach der höchstmöglichen und langfristigen Subventionierung via öffentlicher Fördermittel zu Gunsten der Immobilieneigentümer. Zudem besteht die Gefahr, dass bodenpolitisch relevante Ziele wie das Energieziel aufgestellt werden, ohne dass von dem Zielgeber die Vielfalt der grundstückseigentumsrechtlichen Konstellationen (Alleineigentum, Gemeinschaftseigentum gemäß Art. 14 GG versus Gemeineigentum gemäß Art. 15 GG) berücksichtigt würde. Wer bezahlt wem die Beiträge für die Energiewende? Sind es die Eigentümer, die Mieter/Pächter, am Ende gar der Staat den Bürgern und Eigentümern direkt oder indirekt in Form von Subventionen oder zinsgünstigen Krediten?
Vor allem bodenpolitisch weist die Energiewende noch zahlreiche „blinde Flecken“ auf. Sie benötigt ein intelligentes Immobilienmanagement und eine Bodenpolitik, welche eingebettet sind in mehr energiewirtschaftlichen Wettbewerb anstatt ineffizienter und ineffektiver Förderung mit Marktanreizsubventionen nach dem Gießkannenprinzip. Erneuerbare Energien müssen sowohl der Allgemeinheit als auch den privaten Grundstückseigentümern Vorteile bringen, um Akzeptanz zu erhalten. Dies gilt vor allem dann, wenn Nutzungskonkurrenzen auftreten. Grundstückseigentümer und ihre Erben orientieren sich allerdings bislang eher an der kurzfristigen Rendite in Gestalt der Bodenrente und inkorporieren noch nicht in hinreichendem Maße den ökologischen und sozialen Wert ihrer Immobilie(n).